Jörg Tauss, MdB


Jörg Tauss:

Internet - Besteuerung muss rasch vom Tisch

Der Zugang zu Informationen und zum Internet darf nach Auffassung des SPD - Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss in der künftigen Informations- und Wissensgesellschaft kein steuerpflichtiger Vorgang werden. Ein von Finanzbeamten des Bundes und der Länder vorgelegter Entwurf eines Erlasses, wonach der Internetzugang in Betrieben entweder als geldwerter Vorteil zu versteuern oder ansonsten zu verbieten sei, muss nach Auffassung von Tauss "unverzüglich vom Tisch." Der Entwurf ist nach Auffassung des Beauftragten für Neue Medien der SPD- Bundestagsfraktion auch unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und seiner Verfassungsverträglichkeit inakzeptabel und laufe zudem moderner sozialdemokratischer Programmatik zuwider.

So sei bereits heute der Zugang zu einer betrieblichen Bibliothek oder zu einer Fachinformation logischerweise kein zu versteuernder Vorgang. Daran könne sich, gerade in einer kommenden Wissensgesellschaft, auch nichts ändern. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht für Unternehmen, ihre Beschäftigten hinsichtlich der Internutzung sogar zu überwachen, ist nach Auffassung von Tauss datenschutzrechtlich nicht haltbar und verstoße zudem gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das von Finanzbeamten auch in Betrieben nicht außer Kraft gesetzt werden könne. Die Planungen der Finanzverwaltungen in Bund und Ländern widersprächen aber zudem auch moderner sozialdemokratischer Programmatik. Denn das Recht auf Information und auf den Zugang zu Wissen, egal in welcher Form, dürfe nicht fiskalisch eingeschränkt sondern müsse vielmehr sogar ausdrücklich und auch steuerlich gefördert werden. Tauss, der auch Vorsitzender des Bundestagsausschusses für "Neue Medien" ist, verwies hierzu auch auf die Geschichte der Arbeiterbewegung:

"Kein Sozialdemokrat wäre im letzten Jahrhundert auf die absurde Idee gekommen, es Arbeitern in der Frühzeit der Industrialisierung als geldwerten Vorteil anzurechnen, wenn sie ihr Recht in Anspruch nahmen, die Wälder und Seeufer ihrer jeweiligen Industriebarone und Landesfürsten aufzusuchen".

Genauso wenig dürfe in der künftigen Wissensgesellschaft das Grundrecht auf Zugang zu Informationen beeinträchtigt und eingeschränkt werden.


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