Jörg Tauss:
Bald können Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Künstler in allen Sportvereinen und gemeinnützigen Organisationen bis zu DM 300.-- als steuerbefreites Einkommen beziehen. Bisher waren es im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale lediglich DM 200.- In einem Schreiben an die Sportkreise Karlsruhe und Bruchsal informierte der SPD - Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss über die beabsichtigte Neuregelung, die auch ein erster wichtiger Schritt sei, um das Ehrenamt in den Sportvereinen, sozialen und kulturellen Organisationen wieder zu stärken. Diese Entscheidung der SPD - Bundestagsfraktion ist auch im Hinblick auf den Internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember 1999 getroffen worden. Für Tauss ist es wichtig, daß dieser Tag nicht nur zu "Sonntagsreden" führt sondern tatsächliche Impulse gibt. Gleichzeitig wies er darauf hin, daß in einem weiteren Schritt für die Vereine noch bürokratische Regulierungen in verschiedenen Bereichen auf den Prüfstand und gegebenenfalls zur Abschaffung kommen sollen. Hierfür hatte der Sportkreis Bruchsal, auch in Zusammenhang mit der Neuregelung des 630.- DM - Gesetzes, wichtige Anregungen gegeben. Diese Anregungen werden von Tauss jetzt auch in die neugebildete Arbeitsgruppe Ehrenamt der SPD - Bundestagsfraktion eingebracht, die sich eine weitere Stärkung des Ehrenamts zum Ziel gesetzt hat. Der Bruchsaler Abgeordnete wies weiter darauf hin, daß er im Bundestag darauf dränge, insgesamt das Gemeinnützigkeitsrecht und das Stiftungsrecht zu reformieren, was gemeinnützigen Organisationen weitere Impulse und Entfaltungsmöglichkeiten geben kann. Hierfür wurde von ihm zusammen mit der Fraktion der GRÜNEN ein Gesetzesentwurf vorbereitet. Bei einer Veranstaltung der Bertelsmann - Stiftung kündigte Tauss zudem ein "Bündnis für das Ehrenamt" an, in dem unter Beteiligung der Wirtschaft konkrete Überlegungen angestellt werden sollten, wie das Ehrenamt tatsächlich gestärkt werden kann. Denn zunehmend kollidiert die Bereitschaft, Ehrenämter zu übernehmen, mit beruflichen Anforderungen. Ein besonders trauriges Beispiel ist dabei übrigens das Bundesunternehmen Deutsche Post AG, die ihren Beschäftigten selbst dann Schwierigkeiten bereitet, wenn sie ehrenamtlich als Schöffe oder gar Mitglied eines Gemeinderats tätig sind und hierfür entsprechende Zeit aufwenden müssen. Solche Verhaltensweisen, so Tauss, sind inakzeptabel. Deshalb begrüßte er zugleich die Initiative der SPD - Landtagsfraktion, ehrenamtliche Tätigkeiten auch verfassungsrechtlich besser abzusichern. Wer ehrenamtlich arbeitet muß nach Auffassung von Tauss nicht nur den besonderen Schutz des Gesetzgebers vor Benachteiligung verspüren können sondern künftig auch zugleich eine verbesserte Förderung in Schule, Studium und Beruf erfahren.