Jörg Tauss, MdB


[Übersicht]  17.08.00

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Signaturgesetzes erklärt der Beauftragte für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Mehr Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr in Europa

Die Anerkennung sicherer elektronischer Signaturen bildet die zentrale Voraussetzung, um die enormen Potenziale der neuen IuK-Technologien für den elektronischen Handel und Verwaltung auch zu realisieren. Der heutige Beschluss der Bundesregierung, das Signaturgesetz kurzfristig im Sinne der im Januar verabschiedeten EG-Richtlinie zur elektronischen Signatur zu ändern, wird hier für mehr Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr sorgen.

Dies gilt um so mehr, da die Richtlinie in allen Mitgliedstaaten für einen vergleichbaren Rechtsrahmen sorgen wird. Anders als das bisherige deutsche Signaturgesetz wählt die EU-Richtlinie allerdings einen weiteren Rahmen und gibt weniger (technische) Vorgaben für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten vor. Sie läßt damit für die praktischen Anwendungen im elektronischen Rechtsverkehr mehrere Varianten elektronischer Signaturen zu. Hier wäre die Konzentration auf zwei oder drei eindeutige und transparente Abstufungen völlig ausreichend gewesen. Das Ziel sollte weiterhin bleiben, einen sicheren Rechtsrahmen für alle öffentlichen und privaten Aktivitäten im Internet zu schaffen, die rechtsverbindlich sein sollen.

Der nächste logische Schritt sind jetzt die notwendigen Änderungen im Zivilrecht, der möglichst rasch erfolgen sollte. Leider war es aus Zeitgründen nicht möglich, diese beiden Regelungswerke, die eng miteinander verzahnt sein müssen, zeitgleich in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Der vorliegende Diskussionsentwurf zur Anpassung der Formvorschriften weist in Kombination mit dem vom Kabinett verabschiedeten Signaturänderungs-Gesetz deshalb zum Teil noch eine Reihe offener Fragen auf, die gegenwärtig diskutiert werden.

Als Fazit bleibt jedoch festzuhalten, dass mit dem Signaturänderungs-Gesetz ein wichtiger erster Schritt für einen sicheren elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Europäischen Union gemacht wurde, wie dies zu Recht von den Nutzern gefordert wurde. Nun gilt es, schnellstmöglich die zivilrechtlichen Vorgaben in Kombination mit dem nun vom Kabinett beschlossenen Signaturänderungs-Gesetz an die Bedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs anzupassen.


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