Jörg Tauss, MdB


Rot/Grüne Kulturpolitiker legen Überlegungen für eine Reform des Stiftungsrechts vor. Hierzu erklärt der SPD Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss:

"Spendenbereitschaft der Menschen fördern"

Die rot-grüne Koalition will ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer Förderung des Stiftungsgedankens in Deutschland möglichst rasch Taten folgen lassen. Deshalb haben sich die jeweiligen Arbeitsgruppen Kultur und Medien der Koalitionsfraktionen auf einen Entwurf zur Förderung des Stiftungswesens (StiftFördG) verständigt, der jetzt auch den Finanz- und Rechtspolitikern sowie den Bundesländern für die weitere Beratung vorgelegt wird. In dem von den Kulturpolitikern Antje Vollmer, Jörg Tauss, Prof. Gert Weißkirchen und Elke Leonhard vorgelegten Entwurf heißt es:
"Die moderne demokratische Gesellschaft lebt vom freiwilligen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Der soziale Zusammenhalt in einem Land ist um so stärker, je größer das gemeinwohlorientierte Engagement der Bürger ist. Aufgrund zunehmenden privaten Wohlstands, höherer Einkommen, wachsender Vermögen und großer Erbschaften sind immer mehr Menschen bereit, Verantwortung zu übernehmen und freiwillige Beiträge für das Gemeinwesen zu leisten. Das gilt insbesondere für freiwilliges Engagement in den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Soziales und Umweltschutz, Jugend- und Altenhilfe, Geschichts- und Denkmalpflege, Sport und Medizin. Die neuen Formen von Gemeinsinn sind um so wichtiger, als der Staat aufgrund enger werdender Finanzierungsspielräume immer weniger in der Lage ist, den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden. Um diese wachsende Bereitschaft zu gesellschaftlichem Engagement zu nutzen, muß der Staat geeignete rechtliche, institutionelle und ordnungspolitische Rahmenbedingungen schaffen.

Dabei geht es nicht darum, staatliches Handeln durch privates Engagement zu ersetzen oder den Staat insoweit aus seiner Gemeinwohlverantwortung zu entlassen. Damit es zu einem Wohlfahrtsgewinn für die Gesellschaft kommt, muß privates Engagement für zusätzliche Tätigkeiten angeregt werden, die von staatlicher Seite sonst nicht geleistet würden. Durch das Zusammenwirken von privatem Engagement und öffentlicher Daseinsvorsorge kann der Gesamtnutzen für die Gesellschaft nachhaltig vergrößert werden. Damit ist auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden. Die im Verhältnis zu anderen Staaten, wie beispielsweise den USA, in Deutschland noch bestehende Zurückhaltung beim Engagement für gemeinnützige Zwecke zeigt, daß dringender Handlungsbedarf besteht.

Zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen gehört die Förderung des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitswesens. Um gemeinnützige Stiftungen in Deutschland zu fördern und mehr privates Kapital für Zwecke des Gemeinwohls zu mobilisieren, müssen die Rahmenbedingungen für Stiftungen, die förderungswürdige Zwecke verfolgen, grundlegend vereinfacht und überflüssige Hemmnisse beseitigt werden. Notwendig ist auch, die steuerpolitischen Hemmnisse für eine aktive Sponsoring- und Stiftungskultur zu beseitigen, indem die Möglichkeiten für Spendentätigkeit, Mäzenatentum und Sponsoring verbessert werden. Dazu muß das Spenden- und Stiftungssteuerrecht modernisiert werden. Durch Änderungen des Einkommenssteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts muß die Spendenbereitschaft der Menschen gefördert werden. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen müssen erleichtert werden. Erforderlich ist auch, die Möglichkeiten zur steuerfreien Weitergabe ererbter Vermögensgegenstände deutlich zu erweitern. Auch das Sponsoring zugunsten gemeinnütziger Organisationen ist zu fördern. Die steuerliche Behandlung von Sponsoren muß verbessert werden. Für eine Renaissance des Stiftungswesens ist auch ein neues gesellschaftliches Klima notwendig, in dem das Engagement von Stiftern, Spendern und Mäzenen öffentlich anerkannt wird.


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