Jörg Tauss,MdB


Alle Reden der 14. Legislatur 13.06.02

Rede zur Debatte zur Medien- und Kommunikationsordnung

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Präsident(in),
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Monaten haben uns aktuelle Ereignisse wiederholt dazu gezwungen, immer wieder neu über die gesellschaftliche Bedeutung, über die Chancen, aber auch über die Risiken der dynamischen Entwicklung im Bereich der Medien insgesamt nachzudenken. Sei es der gescheiterte Verkauf von Teilen des deutschen Breitbandkabelnetzes an den amerikanischen Investor Liberty Media, sei es die noch nicht bewältigte Pleite des Stiober'schen Amigos Leo Kirch, oder sei es zuletzt die Debatte um Gewalt in den Medien nach der Tragödie Erfurt, bei all diesen Anlässen wurde uns allen eines vor Augen geführt: die europäische - und mit ihr auch die deutsche - Medien- und Kommunikationslandschaft befindet sich in einem ebenso tiefgreifenden wie dynamischen Prozess des Wandels. Nicht nur die aufgeregten und hektischen Debatten der letzten Monate zeigen aber auch, dass elektronische Medien alles andere als nur ein Wirtschaftsgut unter vielen sind. Sie bilden vielmehr einen Ausdruck gesellschaftlicher Grundüberzeugungen und sind ein Teil der Antwort auf die Frage, in was für eine Gesellschaft wir leben wollen. Denn freie Medien und Meinungsvielfalt sowie die freie, selbstbestimmte Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sind kein Luxus, den wir uns leisten, und der uns jetzt zu teuer wird, nein: Beides ist vielmehr die Voraussetzung für ein freies, offenes, pluralistisches und auch demokratisches Gemeinwesen. Wir tun daher gut daran, auf den Wandel gerade im Bereich der elektronischen Medien und Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, wie wir sie mit dem Begriff der Informationsgesellschaft bezeichnen, nicht nur einen flüchtigen Blick zu werfen, sondern zweimal hinzuschauen und kritisch nachzufragen. Gerade in Zeiten eines solchen Wandels ist eine sachorientierte und zukunftsweisende Medien- und Kommunikationspolitik notwendiger denn je, und gerade dieser Bereich fiel bis 1998 eher dürftig aus. Es war diese Bundesregierung, die mit ihrer Politik und mit der Initiative zu den Bund-Länder Gesprächen erst wieder Bewegung in die deutsche Medienlandschaft gebracht hat, während Stoibers Begriff von Medienpolitik sich bereits darin erschöpfte, Leo Kirch immer neue und mehr Milliarden zuzuschustern. Das Ergebnis kennen wir.

Nein, auch wir stehen sicherlich erst am Anfang der notwendigen Reform der Medien- und Kommunikationsordnung. Über die Ursachen des Medienwandels können wir sicherlich schnell Einigkeit erzielen, sie lassen in drei Schlagworten zusammenfassen. Technologische Konvergenz, neue Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und Internationalisierung. Auf alle drei Aspekte möchte ich kurz eingehen:

Die technologische Entwicklung im Bereich elektronischer Medien und Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten lässt sich am treffendsten mit den Begriffen Digitalisierung als neuer "Ursprache" oder "lingua franca" und - auf deren Basis - die globale Vernetzung bisher getrennter Infrastrukturen umschreiben. Diese Revolution in der Informationsübertragungstechnik macht es möglich, Inhalte unterschiedlichster Art, also Texte, Bilder, Töne und Filme, über dieselben Infrastrukturen zu übermitteln bzw. zu verbreiten, einzig die Bandbreite der Übertragungswege setzt hier technisch noch grenzen. Die bisherige technisch begründete Unterscheidung von Telekommunikation und Rundfunk verliert zusehens an Trennschärfe. Gerade breitbandige IuK-Infrastrukturen - beispielsweise DSL, modernisierte Breitbandkabelnetzen oder UMTS im Mobilfunkbereich - werden diese technische Konvergenz weiter beschleunigen und stellen neue Anforderungen an die nationalen Medienordnungen.

Mit der zunehmenden Verbreitung neuer, auch interaktiver und multimedialer Informations- und Kommunikationsdienste und insbesondere ihre Kombination mit bestehenden Medienformen und Telekommunikationsdienstleistungen ist ein weiterer Medientrend beschrieben, der neue Anforderungen an die Medienordnung stellt. Innovative Push- und Abrufdienste gehören ebenso zunehmend zum medialen Alltag in der Informations- und Wissensgesellschaft, wie auch Video-Chats oder Voiceover-IP im Sprachkommunikationsbereich. Auch virtuelle Seminare an Hochschulen oder zeit- und ortsunabhängige Nutzung von Audio- und Videoangeboten wird parallel mit dem breitbandigen Ausbau der Infrastrukturen an Bedeutung zunehmen. Die bisherige Antwort in Deutschland, die Einfügung einer weiteren Unterscheidung zwischen Telekommunikation und Rundfunk, nämlich die zwischen sozusagen telekommunikationsähnlichen Telediensten und rundfunkähnlichen Mediendiensten, war aufgrund der fast vollständigen Wortgleichheit des Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrags bereits ein historischer Durchbruch. Dieser "historische Kompromiss", wie er damals euphorisch bezeichnet wurde, hat aber auch den Ordnungsrahmen in Deutschland weiter verkompliziert. Heute setzt sich zunehmend die Überzeugung durch, dass auch diese Unterscheidung nicht mehr ausreichend belastbar ist. Die EU unterscheidet beispielsweise lediglich noch Kommunikationsdienste der Informationsgesellschaft und Rundfunk.

Und schließlich belegen Drittens bereits die zunehmende Bedeutung globaler IuK-Netzwerke in der Informationsgesellschaft und die wachsende Bedeutung internationaler Medienmärkte wie weltweit agierender Unternehmen den Trend zur Internationalisierung der Medien- und Kommunikationslandschaft nachdrücklich. Die technische Entwicklung und die ökonomische Liberalisierung der letzten Jahrzehnte auch in Europa haben auch bei elektronischen Medien einen Prozess der Internationalisierung und Globalisierung ausgelöst. Am deutlichsten wird das am Beispiel des weltumspannenden Internet, in dem Information schon heute quasi über alle Grenzen hinweg verbreitet werden kann. In Anbetracht der Entwicklung der Nutzungszahlen und der Übertragungskapazitäten wird dieser Prozess auch zu einer Globalisierung von Angeboten führen, die heute noch anderen Medien und Dienstleistungen zugerechnet werden. Inhalte gleich welcher Art können überall produziert werden, und sie sind jederzeit und überall zugänglich. Das führt zu einem Zusammenwachsen ehemals getrennter nationaler Medien- und Kommunikationsmärkte, und zwar mit erheblichen Folgen: Unternehmen sehen sich nicht nur der heimischen Konkurrenz, sondern einem globalen Wettbewerb ausgesetzt. Durch nationale oder supranationale Regulierung geschaffene unterschiedliche Bedingungen, unter denen die Unternehmen agieren, werden ebenso zu einem wichtigen Faktor in diesem Wettbewerb. Dies verstärkt nicht nur die quotendiktierte Kommerzialisierung der nationalen Medienangebote sowie die internationalen Konzentrationsprozesse und die Bildung von transnationalen Medienkonzernen. Vielmehr werden zugleich die Möglichkeiten der Unternehmen vergrößert, sich diesen Bedingungen durch eine räumliche Verlagerung ihres Standortes zu entziehen. Durch diese sogenannten Exit-Optionen wird der auf den Unternehmen lastende Konkurrenzdruck mittelbar auch auf die politische Ebene getragen: Der globale Unternehmenswettbewerb wird zu einem Wettbewerb der Standorte und Systeme. Die Internationalisierung und Globalisierung reduziert die Möglichkeiten herkömmlicher staatlicher Regulierungsansätze, nationale politische Gestaltungsoptionen auch durchzusetzen.

Allen drein beschriebenen Herausforderungen steht in Deutschland eine zersplitterte Medien- und Kommunikationsordnung gegenüber, die zunehmend sogar zum Hindernis für die weitere Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft wie auch der Medienwirtschaft und auch beispielsweise des elektronischen Geschäftsverkehrs wird.

Dieser Ordnungsrahmen ist nur noch ansatzweise dazu geeignet ist, hierauf angemessen zu reagieren. In unserem Antrag haben wir dies ausführlich dargelegt. Der Ordnungsrahmen für elektronische Information, Kommunikation und Medien ist in Deutschland unterschiedlich, je nachdem, ob Informations- und Kommunikationsdienste oder Rundfunk betroffen sind. Während für Informations- und Kommunikationsdienste das Teledienstegesetz (TDG) oder Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) der Länder einschlägig ist, gelten für den Rundfunk der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) und die entsprechenden Gesetze der Bundesländer. Die für die unterschiedlichen Bereiche geltenden Vorschriften sind zumindest teilweise materiell höchst unterschiedlich. Intensiv ist die Veranstaltung von Rundfunk reguliert, für Tele- und Mediendienste sind weitaus weniger Regelungen relevant. Von den Definitionen für Tele- bzw-. Mediendienste abgesehen sind die zentralen Vorschriften in Teledienstegesetz und Mediendienstestaatsvertrag weitgehend wort- oder inhaltsgleich gestaltet. Das Teledienstegesetz wurde bereits zum 01. Januar 2002 durch das Elektronsiche-Geschäftsverkehr-Gesetz im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie geändert, eine Anpassung der entsprechenden Passagen im Mediendienstestaatsvertrag steht noch aus. Dabei hat sich die Rechtslage gerade hinsichtlich der wegweisenden abgestuften Provider-Verantwortlichkeit nicht geändert. Weiterhin wird in §§ 8-11 des Teledienstegesetzes sowie analog in § 5 des Mediendienstestaatsvertrages zwischen Diensteanbietern, die fremde Inhalte (sog. Host-Provider) und Diensteanbietern, die eigene Inhalte in das Netz stellen (sog. Content-Provider) sowie Diensteanbietern, die lediglich den Zugang zur Nutzung von fremden Inhalten vermitteln (sog. Access-Provider) haftungsrechtlich unterscheiden. Der Unterschiedlichkeit der Regulierung der verschiedenen Dienste entspricht in der gegenwärtigen Medienordnung die Heterogenität der Aufsichtsinstanzen.

Diese rechtliche Unübersichtlichkeit und Heterogenität der Aufsichtsstrukturen hat erhebliche Zuordnungsprobleme und somit erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge. Für Anbieter von Tele- und Mediendiensten sei kaum absehbar, unter welchem Regelungswerk ihre Dienstleistung eingeordnet werden kann. Innovative Dienste im Bereich des Teleshopping, die sowohl die Rundfunkübertragungswege als auch das Internet nutzen, könnten kaum einheitlich eingeordnet werden. Gleiches gelte für sogenannte Push-Dienste, bei denen Inhalte nicht einzeln abgerufen werden müssen, sondern dem Nutzer nach einer einmaligen Vorauswahl auf dessen Computer übermittelt werden. Die Bundesregierung hat die Defizite der bestehenden Medienordnung frühzeitig erkannt und Gespräche mit den Ländern aufgenommen, die zu einer Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen im Bereich der Informations- und Medienlandschaft führen sollen. Hinsichtlich der Neuordnung des Jugendmedienschutzes konnte zwischen Bund und Ländern bereits eine Einigung erzielt werden. Wir werden morgen in zweiter und dritter Lesung das Jugendschutzgesetz verabschieden, in dem das Gesetz über jugendgefährdende Schriften und das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zusammengefasst werden. Wichtig wird es nun bei der Beratung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages der Bundesländer sein, auf der Grundlage der bestehenden modernen Haftungsregelungen und eines komplementären Regelungsansatzes von tatsächlicher Selbstkontrolle und öffentlicher Aufsicht zu einem wirklich wirksamen und angemessenen Jugendschutz in allen Medien zu kommen.

Vor allem aber muss dringend geklärt werden, wie die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten untereinander und mit den für den Bereich der Information und Kommunikation zuständigen Bundesbehörden verbessert werden kann. Zu diesem Zweck schlagen die Koalitionsfraktionen eine gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern vor, etwa die Schaffung eines Medien- und Kommunikationsrates. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Kommunikationsrat soll die bestehenden Institutionen integrieren, nicht aber ergänzen. Meine Kollegin Griefahn hat zur möglichen Ausgestaltung dieses Medien- und Kommunikationsrates bereits alles gesagt. Zu berücksichtigen sind bei der Neuordnung des Medienrechts auch europapolitische Vorgaben: Die Europäische Kommission hat im Juli 2000 ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen verabschiedet, das den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikation in der EU zum Vorteil der Verbraucher und der europäischen Wirtschaft verschärfen sollen. Das Vorschriftenpaket besteht aus einer Verordnung, einer Entscheidung sowie fünf Richtlinien. Es soll den bestehenden Rechtsrahmen für die Kommunikationsinfrastruktur mit Rücksicht auf die technische Konvergenz neu gestalten.

Einen wichtigen Stellenwert wird bei der Modernisierung des Medienordnungsrechtes die Selbstkontrolle übernehmen müssen. Da die staatlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung rechtlicher Normen zunehmend auf Grenzen stoßen, sind verstärkt Instrumente einzusetzen, die maßgeblich auf Freiwilligkeit der in der Medienwirtschaft tätigen Unternehmen beruhen. Der Staat solle weniger über Gesetze und Kontrolle regulieren, als vielmehr einen Rahmen setzen und Prozesse moderieren, in denen die Industrie sich selbst einen verbindlichen Verhaltenskodex gibt. Staatliche Regulierung müsse gegenüber Selbstregulierung subsidiär sein. Ziel müsse eine Regulierung im Dialog sein. Hinzu kommt, dass einzelstaatliche Regeln wegen der territorialen Begrenztheit der staatlichen Souveränität in grenzüberschreitenden, dezentralen Netzen wie dem Internet häufig nicht durchzusetzen sind. Zugleich ist natürlich zu berücksichtigen, dass Selbstregulierung nicht immer und in allen Fällen eine geeignete Lösung sein kann.

Ein Grundpfeiler unserer Medien- und Kommunikationsordnung wird auch in Zukunft die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein - auch wenn es seitens der Opposition immer wieder Bemühungen gibt, diesen infrage zu stellen. Der in der Rechtsprechung geprägte Begriff der Grundversorgung bezeichnet dabei weder eine Mindestversorgung, auf die der öffentlich-rechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die Anforderungen an den privaten Rundfunk beschränkt werden könnte, noch nimmt er Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern etwa in dem Sinne vor, dass die öffentlich-rechtlichen Veranstalter für den informierenden und bildenden und die privaten Anbieter für den unterhaltenden Teil des Programmangebots zuständig wären. Es muss vielmehr sichergestellt sein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und dass im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird.

Und dennoch darf die Diskussion um den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hier nicht stehen bleiben. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass mit der Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft überlegt werden muss, wie auch und gerade ein qualitativ hochwertiges öffentlich-rechtliches Informationsangebot in den Neuen Medien sichergestellt werden kann, um die Freiheit und Vielfalt der Meinungen zu gewährleisten. Dabei kann der Aufbau von Portalen, beispielsweise eines Informations- und Kinderportals, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die "digitale Spaltung" der Gesellschaft zu verhindern und die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die wichtige demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Angebotes ist daher nicht nur künftig sicherzustellen, vielmehr erscheint eine vorsichtige Anpassung der Grundversorgung an die neuen Rahmenbedingungen unabdingbar. Aus diesem Grund kommt neben der Bestandsgarantie für öffentlich-rechtliche Angebote in den klassischen Medien auch der Entwicklungsmöglichkeit im Online-Bereich große Bedeutung zu, die als Teil der Grundversorgung im Sinne eines Universal- bzw. Public-Service eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion erfüllt.

Die Debatte um die Übertragungsrechte der Fußballweltmeisterschaft 2002 und die Einigung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Münchner Kirch Media in wirklich allerletzter Minute hat uns nochmals vor Augen geführt, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Aus diesem Grund müssen aus diesem "Rechte-Hick-Hack" möglichst schnell Konsequenzen gezogen werden. Es muss künftig ausgeschlossen werden, dass die Informationsfreiheit und die Rechte von Gebührenzahlern im Zweifel durch Geschäftemacher oder Insolvenzverfahren erneut gefährdet werden können. Aus diesem Grund muss es jetzt darum gehen, die Rechte bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 abzusichern. Im Zweifel muss die Mediengesetzgebung in Deutschland dem britischen Vorbild folgen und über die Vorgaben der EU-Fernsehrichtlinie hinausgehen. Diskutiert werden sollte die Frage, ob die Liste der im Fernsehen und Rundfunk frei empfangbaren Sportveranstaltungen deutlich erweitert werden muss. Ein solche Liste hätte nicht nur sämtliche bedeutende Sportereignisse zu umfassen, sondern darüber hinaus auch deren Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen sicherzustellen. Hierzu sollten möglichst schnell Gespräche zwischen Bund und Ländern aufgenommen und entsprechende Initiativen ergriffen werden.

Zusammenfassend kann dabei festgestellt werden, dass der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen dabei natürlich kein dogmatisches Konzept einer modernen Medien- und Kommunikationsordnung entwirft. Er stellt vielmehr einen Beitrag zu dieser zur Reformdiskussion dar und zeichnet sich besonders dadurch aus, dass er unterhalb der Schwelle der vielgeforderten Verfassungsänderung - auch mangels Aussichten auf eine Mehrheit für dieselbe - nach für Bund und Länder gangbaren Wegen zu einer gemeinsamen Reform der Meiden- und Kommunikationsordnung sucht. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung mit ihrem Antrag auf, regelmäßig im Abstand von vier Jahren einen Medien- und Kommunikationsbericht vorzulegen, der über die Fortschritte bei der Verwirklichung einer trag- und zukunftsfähigen Medien- und Kommunikationsordnung informiert. Ein Medien- und Kommunikationsrat wäre hier sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch stehen wir erst am Anfang einer langen Mediendebatte und auch in den kommenden Monaten werden immer wieder aktuelle Anlässe dazu führen, über Defizite und Perspektiven unserer Medien- und Kommunikationsordnung zu diskutieren und über die besten Konzepte zu streiten. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes steht ebenso vor der Tür, wie die Umsetzung des Richtlinienpakets der EU zu Kommunikationsdiensten in der Informationsgesellschaft oder die Erarbeitung einer erweiterten Fernseh- oder Contentrichtlinie. Ich bin davon überzeugt, dass technische Konvergenz, neue Informations- und Kommunikationsdienste und die Internationalisierung unsere Medienordnung nachhaltiger verändern werden, als die Einführung des privaten Rundfunks vor beinah zwei Jahrzehnten. Dabei sollte allerdings klar sein, dass die besondere gesellschaftliche Bedeutung aller Medien hierbei keinesfalls abnehmen, sondern sogar noch zunehmen wird.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


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