Zum Diskussionsentwurf für eine Telekommunikations- Überwachungsverordnung (TKÜV) erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher und Beauftragte für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
Der vorliegende Diskussionsentwurf zur TKÜV des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stellt eine deutliche Verbesserung zur ersten Vorlage dar. Er bietet eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen und Diskussionen, die nun öffentlich - und das ist ein riesiger Fortschritt zu früheren Entwürfen - mit allen Beteiligten und Betroffenen geführt werden sollen. Wirtschaftsvertreter, Vertreter der Wissenschaft und auch Datenschutzexperten können und sollen zu diesem Entwurf Stellung nehmen und Änderungsvorschläge unterbreiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird darauf aufbauend in wenigen Wochen eine Sachverständigenanhörung durchführen.
Dieser nun vorliegende Entwurf beseitigt zahlreiche, aber nicht alle Probleme der vorherigen Versionen. Weiterhin schwierig bleibt etwa die Abgrenzung des Anwendungsbereiches, ebenso bestehen noch offene Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Kosten und der technischen Implementierung der Verordnung. Darüber hinaus sind noch Ergänzungen bei der Statistik notwendig, um die von der rot-grünen Bundesregierung angestrebte Evaluierung der Überwachungsvorschriften in ihrer Gesamtheit verwirklichen zu können. Aus diesem Grund müssen die umfangreichen Protokollierungsdaten - natürlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form - für diese Evaluierung zur Verfügung stehen. Nur so kann in einem angemessenen Zeitraum der tatsächliche Umfang, die Effizienz und damit die Verhältnismäßigkeit dieser Grundrechtseingriffe festgestellt werden.
Aus diesem Grund wird die SPD-Bundestagsfraktion diese und weitere Fragen auch zum Gegenstand ihrer weiteren parlamentarischen Beratung machen, auch wenn es sich lediglich um Verordnung handelt. Ebenso bereitet der Unterausschusses Neue Medien mit anderen Ausschüssen eine gemeinsame Anhörung zum TKÜV-Entwurf vor. Ziel ist es, gemeinsam mit internationalen Ansätzen zur Rechtsdurchsetzung in globalen Informations- und Kommunikationsnetzwerken, allen voran des Entwurfes einer Cybercrime-Konvention des Euoparates, die Rahmenbedingungen einer rechtlich vertretbaren und angemessenen, aber auch wirtschaftlich kalkulierbaren Überwachung von Telekommunikation in begründeten Einzelfällen zu schaffen.