Jörg Tauss, MdB


Übersicht 30.11.2001

Zur Einigung zwischen Bund und Ländern auf Eckpunkte einer Neuregelung des Jugendschutzes erklärt der Beauftragte für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Einigung auf Eckpunkte zur Neuregelung des Jugendschutzes ist ein wichtiger erster Schritt - Umsetzung erfordert angemessene und internettaugliche Regelungsansätze

Inzwischen ist es nahezu unbestritten, dass die unübersichtlichen und zersplitterten Aufsichtsstrukturen im gesamten Medienbereich dringend reformbedürftig sind. Die Bundesregierung hat hierzu Gespräche mit den Bundesländern aufgenommen und auch die Koalitionsfraktionen haben ihre Positionen zu einer Neuordnung der Medienlandschaft formuliert. Die gestern erreichte Einigung zwischen Bund und Ländern auf Eckpunkte einer Neuregelung des Jugendschutzes in den Medien ist ein wichtiger erster Schritt bei der zwingend gebotenen Reform der Medien- und Kommunikationsordnung in Deutschland. Diesem müssen jedoch weitere und weitaus umfassendere Schritte folgen. Angesichts der Herausforderungen der Wissens- und Informationsgesellschaft ist nicht nur eine Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen und Neuordnung von Kompetenzen notwendig, sondern eine umfassende Reform der Medien- und Kommunikationsordnung insgesamt. Dabei muss sich diese Reform jedoch an den tatsächlichen Realitäten der alten und neuen Medien orientieren, ohne die verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu ignorieren und ohne auf bestenfalls symbolische Politik oder gar auf rechtlich völlig unhaltbare Zensurmaßnahmen zu setzen.

Bund und Länder sind nun aufgefordert, die Eckpunkte mit tragfähigen und den Besonderheiten der Neuen Medien angepassten Regelungen umzusetzen. Dabei steht außer Frage, dass das bestehende Schutzniveau - etwa die bestehenden Sendezeitreglungen im Rundfunkbereich - nicht aufgeweicht werden darf. Ebenso selbstverständlich ist es aber, dass die alleinige Übertragung von derartigen rundfunkspezifischen Regelungen auf das Internet rechtlich unhaltbar, technisch nicht umsetzbar und politisch nicht tragfähig sind.

Entscheidende Bedeutung bei der Umsetzung der Eckpunkte wird insbesondere den abgestuften Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte zukommen. Natürlich ist es notwendig und richtig, die Verbreitung von rechtsradikalen und pornographischen Inhalte entschieden zu bekämpfen. Es kann und darf jedoch nicht das Ziel sein, diejenigen zu kriminalisieren, die lediglich den Zugang zu den Datennetzen ermöglichen, ohne einen Einfluss auf die Inhalte nehmen zu können. Maßnahmen, wie Zensur, die Verpflichtung zur automatischen inhaltlichen Filterung oder eine generelle Überwachung elektronischer Kommunikation dürfen und können für demokratisch verfasste Staaten daher nicht in Betracht kommen.

Viel wichtiger als die in der Vergangenheit immer wieder vorgetragene Forderung nach der Verpflichtung der Provider zur Sperrung bzw. Filterung bestimmter Inhalte ist die Förderung teilnehmerautonomer Filtertechnologien, mit der Nutzer (z.B. Erziehungsberechtigte) bestimmte Inhalte "ausblenden" können. Vor allem aber gilt es, junge Menschen in die Lage zu versetzen, kompetent und verantwortungsbewusst mit diesen neuen Medien umzugehen. Verwirklicht werden können diese Ziele nur mit einem neuen rechtlichen und technischen Verständnis und einem Regelungsmix aus rechtlichen Vorgaben und Selbstkontroll- und Selbstverpflichtungsinstrumenten. Denkbar wäre es beispielsweise, dass die Zugangsprovider sich verpflichten, den Nutzern zertifizierte teilnehmerautonome Filtertechniken zur Verfügung zu stellen und rechtsstaatliche Verfahren für die Handhabung der einzusetzenden Filtermechanismen zu entwickeln. Vor allem auch der umgekehrte Weg, nämlich das positive Rating, sind nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion erfolgversprechend. Ein solche Umsetzung der Eckpunkte zur Neuregelung des Jugendschutzes ist zu begrüßen - vor allem auch im Interesse eines wirksamen Jugendmedienschutzes.


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