Zur Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, dass die Deutsche Telekom anderen Anbietern eine Schmalband-Flatrate für den Internetzugang ermöglichen muss, erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Neue Medien, Monika Griefahn, und der Beauftragte für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zur Erleichterung von schmalbandigen ungetakteten Pauschaltarifen für den Internetzugang - sogenannten Flatrates - ist ein richtiger Schritt zur Förderung der Internetnutzung in Deutschland. Insbesondere zielt die Entscheidung bei den Vorleistungsangeboten für schmalbandige Pauschaltarife auf die regionalen Vermittlungsstellen abzustellen, auf einen tragfähigen Kompromiss zwischen der Deutschen Telekom und den anderen Anbietern. Klar sein muss aber auch, dass falls aufgrund der zunehmenden Nutzung zusätzliche Investitionen in das Telefonnetz notwendig werden, die angemessene Verteilung der Belastungen zwischen der Deutschen Telekom und den anderen Anbietern sicherzustellen ist.
Pauschaltarife erhöhen die Leistungs- und Preistransparenz für die Verbraucher auf dem Internetzugangsmarkt und erlauben zudem eine angemessenere und intensivere Nutzung der zunehmend komplexen und interkativen Informations- und Kommunikationsdienste im weltweiten Netz. Daher ging die kontroverse Debatte in den letzten Jahren weniger um die Frage ob, sondern wie auch schmalbandige Flatrates volkswirtschaftlich sinnvoll und betriebswirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden können. Entscheidend ist und bleibt hierfür allerdings letztlich der mögliche Endkundenpreis, von dem die Attraktivität von Flatrates im ISDN- und analogen Modembereich abhängt.