Jörg Tauss, MdB


24. August 2001 - 0746

AG Bildung und Forschung

Dienstrechtsreform an Hochschulen – weg mit alten Zöpfen

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Klaus Landfried, zur Reform des Hochschuldienstrechts erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, sowie der Berichterstatter für Hochschulpolitik der Fraktion, Dr. Peter Eckardt:

Für die Modernisierung der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft ist die Reform des Dienstrechts an Hochschulen von richtungsweisender Bedeutung. Die beiden jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes sowie des Bundesbesoldungsgesetzes beinhalten eine Neuordnung des Qualifizierungsweges für wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen (Juniorprofessur) sowie ein flexibles und neues leistungsorientiertes System für die Besoldung des wissenschaftlichen Personals. Dieses System soll die bisherige Bezahlung nach Lebensalter ablösen - die Exzellenz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern muss auch bei der Besoldung wichtiger als deren Geburtsdatum sein.

Das mit der Dienstrechtsreform und der Einführung der Juniorprofessur verbundene Aufbrechen nicht mehr zeitgemässer Strukturen wird die Hochschulen für wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver und insgesamt leistungsfähiger machen. Dies ist für die Mobilisierung der besten wissenschaftlichen Kräfte für Lehre und Forschung auch im internationalen Wettbewerb notwendig. Erste Reaktionen zeigen, dass die Juniorprofessur gerade im naturwissenschaftlichen Bereich auf eine sehr positive Resonanz stösst.

Mit der geplanten öffentlichen Expertenanhörung im Ausschuss für Bildung und Forschung am 24. September 2001 sollen die noch vorhandenen Zweifel und Widerstände im Laufe des parlamentarischen Verfahrens weiter abgebaut werden, damit wir diese wichtige Reform in der Geschichte der deutschen Hochschulpolitik noch in diesem Jahr abschliessen können. Alte Zöpfe, die der Modernisierung der Hochschulen im Wege stehen, werden abgeschnitten. Mit der Dienstrechtsreform wird somit ein wesentliches Reformprojekt dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht.


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