Jörg Tauss, MdB


Anläßlich der Vorstellung des 17. Tätigkeitsberichtes des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Joachim Jakob, erklären Ute Vogt, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuß, und der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Rasche Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und eine umfassende Modernisierung des gesamten Datenschutzrechtes dringend geboten

Das Datenschutzrecht steht an einem wichtigen Wendepunkt: Die Herausbildung einer globalen Wissens- und Informationsgesellschaft, die neuen technologischen Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik und die europäische Integration zwingen zu einer umfassenden Modernisierung des gesamten Datenschutzrechtes. Das Datenschutzrecht ist heute kaum noch überschaubar und wenig verständlich und muß daher vereinfacht werden. Dies darf jedoch nicht zu einer Aufweichung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte oder zur Einschränkung oder Abschwächung bewährter Verfahren des Datenschutzes führen. Ganz im Gegenteil: Eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre ist notwendig, denn ohne einen besseren Schutz der Privatsphäre wird es keine demokratisch verantwortbare Informationsgesellschaft geben.

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat mit der Überreichung des 17. Tätigkeitsberichtes auf diesen dringend gebotenen Handlungsbedarf verwiesen und die schnellstmögliche Umsetzung der EG-Richtlinie angemahnt. Wir begrüßen die Ankündigung der neuen Bundesregierung, diese Umsetzung so rasch wie irgend möglich zu realisieren. Für die SPD-Bundestagsfraktion haben wir im Herbst letzten Jahres Eckwerte für die Modernisierung des Datenschutzrechtes vorgelegt, die sich über weite Strecken mit den Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz decken. Auch der heute vom Bundesdatenschutzbeauftragten formulierte Appell an die Bürgerinnen und Bürger zu mehr eigenverantwortlichem Datenschutz und die Forderungen zur Verwirklichung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich und zur Erfolgskontrolle bei besonderen Eingriffsbefugnissen des Staates finden unsere ungeteilte Zustimmung. Dies bedeutet jedoch auch, daß der Staat die Bürgerinnen und Bürger hierzu in die Lage versetzen muß, was beispielsweise eine Regulierung kryptographischer Verfahren ausschließt.

Aufgrund der versäumten fristgerechten Umsetzung der EG-Richtlinie durch die alte Bundesregierung ist für die Modernisierung des gesamten Datenschutzrechtes ein zweistufiges Verfahren unumgänglich. So muß in einem ersten Schritt die rasche Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie erfolgen. Da die Frist hierfür bereits im Oktober 1998 abgelaufen ist, sollte schnellstmöglich mit der parlamentarischen Beratung der bereits existierenden Entwürfe begonnen werden.

Die Novellierung des Datenschutzrechtes darf sich jedoch nicht auf die Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie beschränken. Auch und insbesondere die neuen Technologien wie Videoüberwachung und Chipkarten dürfen nicht länger ausgespart bleiben. So müssen bereits in diesem ersten Schritt auch Regelungen zu Videoüberwachung und Chipkarte aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die mit dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) entwickelten neuen Möglichkeiten des Datenschutzes, beispielsweise die Prinzipen Datensparsamkeit und Datenvermeidung oder das Datenschutz-Audit, auch über den Bereich der Neuen Medien hinaus fruchtbar zu machen.

Die Verwirklichung eines effektiven Datenschutzes setzt vor allem eine Verbesserung der Datenschutzkontrolle im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich voraus. Hierbei gilt es insbesondere, die notwendige "vollständige Unabhängigkeit" und Effektivität der Kontrollstellen sowie die Stärkung der behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang haben wir der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz auch direkt dem Parlament zuzuordnen. Dies wäre ein wichtiges Signal dafür, daß die neu gewählte Bundesregierung die Verwirklichung eines effektiven Datenschutzes als Bürgerrecht ernst nimmt. Ohne einen wirksamen Datenschutz kann es keine zivile Wissens- und Informationsgesellschaft geben.

In einem zweiten Schritt werden wir das gesamte deutsche Datenschutzrecht auf den Prüfstand stellen. Dies gilt auch für den Bereich, der von der Umsetzungspflicht der EG-Datenschutzrichtlinie ausgenommen wurde. Ziel muß es sein, auch in der sich herausbildenden globalen Wissens- und Informationsgesellschaft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu bewahren.
Vgl. hierzu ausführlich Ute Vogt/Jörg Tauss: Entwurf für ein Eckwerte-Papier der SPD-Bundestagsfraktion: "Modernes Datenschutzrecht für die (globale) Wissens- und Informationsgesellschaft"; abrufbar hier
Ute Vogt Mitglied des Deutschen Bundestages Bundeshaus, NHA 105, 53113 Bonn


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