Jörg Tauss, MdB


Auf der DuD 2000, der Tagung für Datenschutz und Datensicherheit, die vom 15.05. - 16.05.2000 in Berlin stattfindet, erklärt der stellvertretende forschungspolitische Sprecher und Beauftragte für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Datenschutz als zentrale Akzeptanzvoraussetzung und als Wettbewerbsmerkmal in der entstehenden Informationsgesellschaft

Das Datenschutzrecht, das sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat, sieht sich mit der Herausbildung der globalen Wissens- und Informationsgesellschaft mit immensen Herausforderungen konfrontiert. Will die Gesellschaft am Ziel eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens festhalten, dann ist eine umfassende Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes unverzichtbar. Notwendig ist eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre.
Wirkungsvoller Datenschutz ist zugleich eine zentrale Akzeptanzvoraussetzung für die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten - ohne wirkungsvollen Datenschutz wird der Aufbau der Wissens- und Informationsgesellschaft ins Stocken geraten. Datenschutz wird sich damit auch zu einem entscheidenden Qualitätsmerkmal der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil entwickeln.
Modernisierung des Datenschutzrechtes bedeutet neben der Vereinfachung und Verschlankung des Datenschutzrechtes zur besseren Handhabung vor allem: Ergänzung und Fruchtbarmachung neuer technikrechtlicher und außerrechtlicher Instrumente im Interesse des Datenschutzes.
Die anstehende Modernisierung des Datenschutzrechtes bietet die Chance zur Gestaltung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen der Wissens- und Informationsgesellschaft - wenn wir sie nutzen. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen wollen diese Chance nutzen und in einem Zwei-Stufen-Verfahren einen neuen und den Herausforderungen der Informations- und Wissensgesellschaft angemessenen Datenschutz formulieren. Zugleich wollen sie dieses Gesetzgebungsverfahren als Modellprojekt zur Verwirklichung der digitalen Demokratie begreifen und so nicht nur ein Höchstmaß an Transparenz im Gesetzgebungsverfahren erreichen, sondern die direkte Beteiligung aller Interessierten ermöglichen. Einzelheiten und Zeitplanung dieses Projektes sollen im Sommer 2000 vorgestellt werden.
Erklärtes Ziel der Koalitionsfraktionen ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode mit Unterstützung sachverständiger Beratung und offener digitalen Debatte im Netz eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und auch (zumindest einiger) bereichsspezifischer Regelungen zu verabschieden. Zur Mitwirkung an und Unterstützung bei diesem anspruchsvollen und interessanten Projekt kann an dieser Stelle nur ermutigt und eingeladen werden!


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