Beauftragter fuer Neue Medien
Zu den Forderungen des Leiters der bayrischen Staatskanzlei, Erwin Huber, eine einheitliche Aufsicht für alle elektronischen Medien und Lizenzen für das Internet einzuführen, erklärt der Beauftragte für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
Der Leiter der bayrischen Staatskanzlei, Erwin Huber, hat gefordert, dass Anbietern, die Pornographie oder Gewaltverherrlichung im Internet "ausstrahlen", die Lizenz entzogen werden muss. Im Umkehrschluss bedeutet diese Forderung, dass Anbieter im Internet künftig lizenzpflichtig sein sollen. Nur so könne, glaubt Huber, künftig die "Ausstrahlung" von jugendschutzrelevanten Inhalten im Internet verhindert werden. Diese Äusserungen belegen einmal mehr ein Höchstmass an technischem Unvermögen und die fehlende Kompetenz des Leiters der Staatskanzlei. Wer, wie Huber, die Regelungen des Rundfunks eins zu eins auf das Internet übertragen wolle, wird nicht nur an den spezifischen Besonderheiten des Internet sondern auch an der Globalität des Mediums scheitern. Dann wundert es auch nicht mehr, dass in den nun kursierenden Papieren von "Tageszeitregelungen" für Webangebote, die bei dem klassischen Fernsehprogramm durchaus ihre Berechtigung haben, die Rede ist. Wie muss man sich das vorstellen? Etwa so: "Bitte klicken Sie hier erst nach 23:00 Uhr!" Irgendwo in einem weltweiten Datennetz ist es immer 23:00 Uhr.
Dabei ist es natürlich unbestritten, dass die unübersichtlichen und zersplitterten Aufsichtsstrukturen im gesamten Medienbereich dringend reformbedürftig sind. Die Bundesregierung hat hierzu Gespräche mit den Bundesländern aufgenommen und auch die Koalitionsfraktionen haben ihre Positionen zu einer Neuordnung der Medienlandschaft formuliert. Diese Reform der Medien- und Kommunikationsordnung muss sich jedoch an den tatsächlichen Realitäten der alten und neuen Medien orientieren, ohne die verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu ignorieren und ohne auf die bestenfalls symbolische Politik eines Herrn Huber zu setzen.
Denn deutlich wird bei seinen Äusserungen in erster Linie die Ignoranz, die nicht zur Kenntnis nimmt, dass es sich eben nicht um fehlende rechtliche Regelungen zur Bekämpfung von jugendschutzrechtlich oder strafrechtlich relevanten Inhalten handelt, als vielmehr um das Problem der Durchsetzung von nationalen Regelungen in einem weltweiten Kommunikationsnetz.
Die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten sind aufgefordert, sich von diesen technisch unhaltbaren Plänen der bayrischen Staatskanzlei zu distanzieren und in den Gesprächen mit der Bundesregierung vielmehr internettaugliche und sachgerechte Lösungen zu suchen - vor allem auch im Interesse eines wirksamen Jugendmedienschutzes.