Jörg Tauss: SPD-Bundestagsfraktion beschließt Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern
"Heute ist ein guter Tag. Ganz besonders für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Trinkgelder belohnen Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und guten Service. Ich freue mich deshalb sehr, dass die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer gestrigen Sitzung den "Entwurf eines Gesetzes zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern" beschlossen hat", so Jörg Tauss.
"Mit der Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung haben wir nunmehr das erreicht, was die alte CDU-Regierung in 16 Jahren nicht geschafft hat" erklärt Tauss gegenüber dem Hotel- und Gaststättenverband Karlsruhe.
Nach geltender Rechtslage waren Trinkgelder, die "Arbeitnehmende" freiwillig von dritter Seite erhielten, als Arbeitslohn steuerpflichtig, soweit sie einen Freibetrag von 1.224 € überschritten. Hiervon war vor allem der Niedriglohnsektor betroffen. In diesem sind aber Berufe vertreten, bei denen Trinkgelder einen flankierenden Bestandteil der Entlohnung darstellten. "Die künftige Steuerfreistellung solcher Trinkgelder wird zu weiteren Steuerentlastungen und zum Bürokratieabbau beitragen", sagte Tauss.