Jörg Tauss, MdB


Die GEZ muß ausbaden, was die Bundesregierung versäumt


Zur Diskussion um eine Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs erklärt der Experte für Neue Medien der SPD- Bundestagsfraktion Jörg Tauss, MdB:

Die massive Kritik der Internetnutzer an Überlegungen für eine Rundfunkgebührenpflicht für solche PCs, die einen Internetzugang haben, ist berechtigt: Einer Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren steht im Internet - im Unterschied zum "klassischen" Fernsehen - kein adäquates Programmangebot gegenüber, die technische Qualität des "Empfangs" ist meist noch bescheiden und für den allergrößten Teil der Internetnutzer spielt der Abruf der wenigen öffentlich-rechtlichen Angebote eine völlig untergeordnete Rolle. Zu Recht stößt es vor allem aber den Unternehmen auf, für ihre geschäftlich genutzten PCs nun auch noch Rundfunkgebühren zahlen zu sollen. Hierauf sollten die Gebühreneintreiber verzichten.

Die Gebühreneinzugszentralen (GEZ) allerdings dafür verantwortlich zu machen, wäre unfair. Schuld ist vielmehr eine verfehlte Medienpolitik der Bundesregierung. Eben erst hat sie, gegen den Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen des Pakets "Informations- und Kommunikationsdienstegesetz" ein sog. Teledienstegesetz durch den Bundestag gedrückt, das die Konvergenz der bisher getrennten Bereiche Medien, EDV und Telekommunikation leugnet und an der überkommenen Dualität von "Rundfunk" versus "Nicht-Rundfunk" festhält.

Die notwendige Reform der bundesdeutschen Medienordnung, die politische Diskussion mit den Bundesländern und die Erarbeitung eines tragfähigen Gesamtkonzeptes wurde von "Zukunftsminister Rückwärts" zugunsten eine schnellen, scheinbaren Erfolges versäumt. Die Folge sind unauflösbare Abgrenzungsprobleme, Rechtsunsicherheit und Innovationshemmnis. Die Rundfunkgebührendiskussion ist lediglich der erste praktische Beweis dafür und wird nicht der letzte bleiben.

Die GEZ, die sich als Behörde in der Zwickmühle sieht, einerseits der bestehenden Mediengesetzgebung folgen zu müssen und andererseits mit den veränderten technischen Gegebenheiten konfrontiert wird, wird allerdings warten können, bis die Gerichte die Versäumnisse der Bundesregierung nachgeholt und eine verläßliche Abgrenzung zwischen Begriffen wie "Rundfunk", "Mediendienst" und "Teledienst" herbeigeführt haben. Professionelle Nutzer des Internet können es nicht. Ihre Marschrichtung ist klar: Raus aus Deutschland!


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